Rasenmähen nur zu bestimmten Zeiten erlaubt

Örtliche Sonderregelungen beachten

Rasenmähen ist werktags, also auch samstags, zwischen 7 und 20 Uhr erlaubt. Darauf macht der Hauseigentümerverband Haus & Grund Deutschland aufmerksam. Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser und Laubsammler dürfen hingegen nur werktags zwischen 9 und 13 sowie zwischen 15 und 17 Uhr benutzt werden.

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Sicherheit darf keine Frage des Wohlstands sein

Haus & Grund fordert Stärkung von Polizei und Justiz

Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist im vergangenen Jahr um 9,5 Prozent gesunken. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf höhere Investitionen in Sicherungsmaßnahmen durch die Hauseigentümer zurückzuführen.

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Beim Hausbau Grunderwerbsteuer sparen

Kauf des Grundstücks und Bauvertrag zeitlich trennen

Wenn Grundstück und Bauleistung nicht aus einer Hand kommen, empfiehlt sich in steuerlicher Hinsicht eine deutliche zeitliche Trennung von Grundstückserwerb und Hausbau. Dann ist nur der Kaufpreis des Grundstücks Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer.

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Kein Osterfeuer im Garten

Baum- und Strauchschnitt richtig entsorgen

Im Frühjahr fällt im Garten haufenweise Baum- und Strauchschnitt an. Eigentümer sollten jedoch nicht auf die Idee kommen, ein eigenes Osterfeuer im heimischen Garten zu entzünden, rät der Hauseigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Das ist in der Regel innerhalb geschlossener Ortschaften verboten.

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