Schwarzarbeit lohnt nicht
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- Veröffentlicht: Freitag, 02. August 2013 20:05
Werden Werkleistungen auf der Grundlage einer Vereinbarung erbracht, wonach der Werklohn in bar ohne Rechnung und ohne Abführung der Umsatzsteuer zu zahlen ist (Schwarzarbeit), kann der Auftraggeber bei einer mangelhaften Leistung keine Mangelbeseitigung verlangen. Der Vertrag ist wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes ungültig.