Frist 31. März 2021: Grundsteuererlass für Vermieter möglich
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- Veröffentlicht: Dienstag, 09. März 2021 10:17
Vermieter haben grundsätzlich Anspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer, wenn sie im vergangenen Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten. Hierzu zählen insbesondere auch coronabedingte Mietausfälle. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.