Abmahnungen wegen unvollständiger Immobilienanzeigen:
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- Veröffentlicht: Dienstag, 13. Mai 2014 11:27
„Wenn nun dubiose Firmen – etwa mit Sitz in Panama – Abmahnungen an private Wohnungsvermieter schicken, ist das ärgerlich. Absolut kein Verständnis habe ich für Hetz-Praktiken halbstaatlicher Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen wie der Deutschen Umwelthilfe.“ So reagiert Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann auf systematisches Abmahnen von Vermietern, die die seit 1. Mai 2014 vorgeschriebenen Energiekenndaten in Immobilienanzeigen noch nicht angeben. Dieses Vorgehen diene weder dem Umweltschutz noch sei die Deutsche Umwelthilfe eine Ersatzexekutive. „Die Bundesregierung hat den Vermietern mit gutem Grund bis zum 1. Mai 2015 Zeit gegeben, um sich auf diese neuen Vorgaben einzustellen. Ich fordere die Deutsche Umwelthilfe auf, die Wohnungsvermieter durch ihr Handeln nicht zusätzlich zu verunsichern“, sagte Kornemann.
Vor diesem Hintergrund kritisierte der Verbandspräsident den Energieausweis und die an ihn gestellten Erwartungen: „Es ist mitnichten so, dass potenzielle Mieter aus der Angabe der Energiekennwerte aus dem Energieausweis ablesen könnten, wie hoch die Energiekosten für eine Wohnung sein werden. Denn zum einen gilt dieser Wert für das gesamte Gebäude und nicht für die einzelne Wohnung. Zum anderen müsse noch berücksichtigt werden, dass unterschiedliche Energieträger unterschiedlich viel kosten.“ Wer sich für die Nebenkosten einer Wohnung interessiere, könne sich weiterhin nur auf die Angaben zu den Nebenkostenvorauszahlungen verlassen.
Tipp: Wer eine Abmahnung erhält, sollte diese nicht sofort unterschreiben, sondern zunächst prüfen, ob diese berechtigt ist. Die Pflichtangaben müssen nur gemacht werden, wenn zu dem Zeitpunkt der Aufgabe der Immobilienanzeige ein Energieausweis für das Gebäude vorliegt. Viele Gebäude sind als Baudenkmäler aber von der Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises befreit. Bei einer unberechtigten Abmahnung können die für die Prüfung durch einen Anwalt entstandenen Kosten als Schadenersatz von dem Abmahner verlangt werden.