Veröffentlicht: Donnerstag, 11. Februar 2021 09:53
Wer Mietwohnungen neu bauen und von der Sonderabschreibung profitieren möchte, muss seinen Bauantrag vor dem 1. Januar 2022 stellen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Vor zwei Jahren wurde die Sonderabschreibung zur Förderung des Mietwohnungsneubaus von bis zu fünf Prozent pro Jahr für die Anschaffungs- oder Herstellungskosten neuen Wohnraums eingeführt.
Mieter, die im Zuge der Corona-Krise mit Zahlungsschwierigkeiten rechnen, sollten frühzeitig mögliche Wohngeldansprüche prüfen. Das rät der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. „Vielen Mietern ist gar nicht bewusst, dass der Staat Menschen mit niedrigen Einkommen hilft, weiterhin ihre Miete zu zahlen“, betonte Verbandspräsident Kai Warnecke.
Durch die Entscheidung der Politik, das öffentliche Leben zur Verringerung der Ausbreitung des Coronavirus weitgehend einzuschränken, kann es bei Privatpersonen und Gewerbetreibenden zu finanziellen Engpässen kommen. Der Verband Haus & Grund rät allen Mietern, sich in einem solchen Fall mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen, um eine individuelle Lösung zu finden.
Die jüngsten Pläne zur Reform der Grundsteuer stoßen beim Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland auf massive Kritik. „Der Bundesfinanzminister hat die Mitte der Gesellschaft aus den Augen verloren. Bewohner von Wohnungen privater Eigentümer und Menschen, die in den eigenen vier Wänden wohnen, bei der Grundsteuer zu benachteiligen, ist ein sozialpolitischer und rechtlicher Irrweg.